HINTERGRUNDINFORMATIONEN
zur Pressmitteilung:

EAK verurteilt Greifswalder Beschluss zu mehr Unterstützung
vorgeburtlicher Kindstötungen

Juli 2023

> Pressemitteilung als PDF  (EAK M-V)

Pressemitteilung als Audio-Datei  (EAK M-V)

Beschluss der Bürgerschaft (Hansestadt Greifswald)

Bürgerschaftsdebatte (YouTube)


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Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten eine bemerkenswerte Uneinigkeit in bedeutsamen Fragen der Wirtschafts-, Migrations- oder Sicherheitspolitik gezeigt. Weitgehend einig ist sich die Ampel hingegen in einer vermeintlich „progressiven“ Haltung hinsichtlich vieler gesellschaftspolitischer Fragen, auch beim Thema Schwangerschaftsabbrüche. Nachdem im vergangenen Jahr, unter unangebracht lautstarkem Jubel von Koalitionsabgeordneten, bereits der §219a StGB mit seinem Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft wurde, ist das nächste Ziel die komplette Abschaffung des §218 StGB. Den gesellschaftlichen Boden dafür sollen offenbar Beschlüsse von Kommunalvertretungen bereiten, so wie jüngst in Greifswald. Aus Sicht des EAK Mecklenburg-Vorpommern ist dies ein fataler Irrweg.

Jahrzehntelang wurde in Deutschland über das Abtreibungsrecht diskutiert, wobei die Bundesrepublik und die damalige DDR im Laufe der Zeit recht unterschiedliche Wege einschlugen. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die entsprechenden Regelungen, insbesondere der §218 StGB, grundlegend reformiert. Seitdem ist im Rahmen der Fristenlösung, gekoppelt mit einer Beratungspflicht, die Abtreibung in Deutschland weitestgehend möglich und straffrei, auch wenn sie bis heute rechtswidrig bleibt. Diese Regelung stellt einen Kompromiss zwischen zwei letztlich nicht miteinander zu vereinbarenden Rechtsgütern dar, dem Recht auf Leben des ungeborenen Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch handelt sich es insgesamt um eine äußerst schwierige Thematik. Vor einigen Wochen haben Rechtspolitiker der Grünen nun ein Papier zur Strafrechtsreform vorgelegt, das u.a. die vollständige Streichung des §218 fordert. Aus christlicher Perspektive ist diese einseitige Missachtung des Lebensrechts von ungeborenen Kindern nicht akzeptabel und ein fataler Irrweg.

Um die gesellschaftliche Debatte in Richtung einer Abschaffung des §218 zu lenken, werden nun offenbar auch Kommunen genutzt. So wurde in der Greifswalder Bürgerschaft ein Antrag diskutiert und beschlossen, welcher u.a. die vollständige Abschaffung des §218 fordert. Ganz offensichtlich ist diese Forderung kein kommunales Thema, vorgeschoben wurde also ein Appell an die Universitätsmedizin Greifswald dort vermehrt Abtreibungen vorzunehmen. Dies stellt nicht nur einen Eingriff in die Hochschulautonomie dar, sondern auch eine unverschämte Forderung hinsichtlich der individuellen Entscheidung jedes einzelnen Arztes, ob er Schwangerschaftsabbrüche vornehmen will oder eben nicht. Eingebracht wurde der Antrag von Grünen, SPD, Linken und Tierschutzpartei; gerade die Unterstützung der Tierschutzpartei hierfür, die sonst – nicht ganz zu Unrecht – stets die Anerkennung des Tieres als empfindungsfähiges Mitgeschöpf fordert, hier aber die Rechte des ungeborenem menschlichen Lebens schlicht negiert, ist fragwürdig!  

Angesichts von über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen deutschlandweit im vergangenen Jahr ist ich es lächerlich die „Enttabuisierung“ von Abtreibungen zu fordern oder Vergleiche mit den Regelungen in manchen amerikanischen Bundesstaaten, Polen oder Paraguay anzustellen. Die aktuelle Rechtslage stellt eine praktikable und größtenteils akzeptierte Lösung dar. Eine Zerschlagung dieser Kompromisslösung durch die Holzhammermethode inklusive völliger Abschaffung des §218 ist aus unserer Sicht falsch und wird durch den EAK Mecklenburg-Vorpommern eindeutig abgelehnt!